Filed under: Politik, Realsatire, Tagesgeschehen | Schlagwörter: BRD, Harald Range, Justiz, NSA, Rechtsfreier Raum, USA
Wahr ists, dass Generalbundesanwalt Harald „Was ist der Unterschied zwischen NSA und NASA“ Range das Verfahren wegen des abgehörten Telefones von Angela Merkel eingestellt hat, weil ihm — völlig unabhängig davon, dass diese Tat sowohl durch Vertreter der USA als auch durch Zeugen belegt ist — keine Originaldokumente vorliegen.
Unwahr ists hingegen, dass in der Bundesrepublik Deutschland bei Straftaten zukünftig nur noch ermittelt würde, wenn notariell beglaubigte Belege des Täters über die Ausführung der Taten vorlägen.
Bei alledem doch wahr ists, dass es zurzeit keinerlei Beweise oder auch nur Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Herr Generalbundesanwalt oder sein weisungsgebender Vorgesetzter, der Herr Innenminister, oder gar die Frau Bundeskanzlerin irgendwie mit den Erkenntnissen der US-Geheimdienste erpressbar wären.
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